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Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
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