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Haben Sie eine Krankheit (z. B. eine Krebs- oder Tumorerkrankung), die ihrer Ansicht nach möglicherweise (auch) in einer Verbindung zu den Beatmungsgeräten aus dem Rückruf stehen könnte?
Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
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