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Husten
Atemwegsreizungen
Entzündungsreaktionen
Asthma
Kopfschmerzen
Schwindel
Nasennebenhöhleninfektionen
Schleimhautreizungen (Haut, Augen, Atemwege)
Übelkeit, Erbrechen
Unerwünschte Wirkungen auf Organe (Nieren, Leber)
Toxische Auswirkungen
Krebserkrankung/en
Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
Andere Symptome (bitte ausführen)
Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
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