Rechtsanwaltsvertretungsvereinbarung
RECHTSANWALTSVERTRETUNGSVEREINBARUNG
THEMA: SCHÄDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG VON PHILIPS-RESPIRONICS-GERÄTEN VERURSACHT WERDEN
Vorname, Nachname
Wohnhaft in: (Straße, Hausnummer)
Postleitzahl, Ort
(auch „KLIENT“ genannt)
TEILNAHMEERKLÄRUNG
Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zur Teilnahme an der Sammelklage (als Klassen- oder Gruppensammelklage) vor dem Tribunale di Milano Sezione XIV. Ich erteile hiermit den Anwälten der internationalen Anwaltskanzlei Ambrosio & Commodo; Turin, Italien, und insbesondere den Anwälten Stefano Bertone (C.F. BRTSFN73E06Z404G), Renato Ambrosio (C.F. MBRRNT52B13L219O), Stefano Commodo (C.F. CMMSFN52S02D542G), geschäftsansässig in Via Bertola 2, 10121 Torino, Italia (im Folgenden RECHTSANWÄLTE) - alle nachstehend aufgeführten Vollmachten, um mich in diesen Verfahren zu vertreten. Gegenstand der Sammelklage sind die Schäden, die mir durch die Verwendung von Philips-Respironics-Geräten zur Behandlung von Schlafapnoe und/oder zur Atemunterstützung, die Gegenstand der mit den Field Safety Notices "2021-05-A" und "2021-6-A" mitgeteilten Rückrufaktionen waren, entstanden sind.
1.
Die RECHTSANWÄLTE werden sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb eines angemessenen finanziellen Rahmens nach eigenem Ermessen das Verhalten jeder potentiell haftenden Partei, einschließlich PHILIPS S.p.A., RESPIRONICS DEUTSCHLAND GmbH & Co KG, KONINKLIJKE PHILIPS N.V. und PHILIPS RS NORTH AMERICA LLC, im Zusammenhang mit der vorgenannten Angelegenheit zu untersuchen und weiter zu untersuchen.
2.
Die RECHTSANWÄLTE haben bereits Beweise für das Bestehen der Haftung der oben genannten Unternehmen sowohl für das Verschulden als auch für die Kausalität zwischen der Exposition gegenüber schädlichen chemischen Verbindungen und den Gesundheitsschäden der Benutzer gesammelt und werden, falls ihre Voruntersuchungen das Vorhandensein geeigneter und angemessener Elemente bestätigen, das Recht des KLIENTEN auf Schadensersatz vor Gericht unterstützen, insbesondere dann, wenn Beweise für die Verwendung der oben genannten betroffenen Geräte durch den KLIENTEN vorliegen, sich bemühen und ihr Bestes tun, um eine faire und gerechte Lösung zum Schutz der Rechte des KLIENTEN zu erreichen, indem sie entweder das bereits eingeleitete Verfahren im Interesse der gesamten Benutzergruppe auf europäischer Ebene fortsetzen oder ein neues Verfahren anstrengen auf diese Weise ein Verfahren einzuleiten oder zu ergänzen und dem KLIENTEN alle einschlägigen Befugnisse in jeder Phase und auf jeder Ebene des Verfahrens zu übertragen, und zwar vor jedem Gericht, das der KLIENT in Italien oder anderswo für zuständig hält, einschließlich des Berufungs- und Vollstreckungsverfahrens mit seinen möglichen Widerspruchsverfahren.
3.
Die RECHTSANWÄLTE behalten sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn die Untersuchungen nicht bestätigen, dass angemessene und vernünftige Elemente vorhanden sind, die eine eventuelle Klage in Italien oder anderswo ermöglichen; in diesem Fall zahlt der Kunde nichts und kann nichts einfordern, unbeschadet der Möglichkeit für ihn, individuelle Klagen zu erheben.
4.
Der Mandant nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die RECHTSANWÄLTE sich bereit erklären können, andere Kläger in diesem Rechtsstreit einzeln zu vertreten.
5.
Die RECHTSANWÄLTE übernehmen alle Kosten, die mit der Einleitung und Fortführung rechtlicher Initiativen zum Schutz der Rechte des KLIENTEN verbunden sind (z. B. Gutachten und technische Beratung, einschließlich derer, die bereits im Interesse der gesamten Klasse der kontinentalen Exposition erworben wurden), zu ihren ausschließlichen Lasten (soweit das Gesetz und die geltenden ethischen Regeln dies zulassen). Der KLIENT verpflichtet sich seinerseits, mit den RECHTSANWÄLTEN bei der Beschaffung aller Dokumente, Informationen, Aufzeichnungen oder Beweise, die zur Untermauerung seiner Ansprüche vor Gericht erforderlich sind, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.
6.
Der KLIENT zahlt keine Beträge an die RECHTSANWÄLTE, es sei denn, er erhält eine Entschädigung oder einen Schadenersatz aus irgendeinem Grund durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung am Ende des Verfahrens und/oder im Falle einer gütlichen Einigung, wie in Punkt 7 unten vorgesehen.
7.
Im Hinblick auf die Vergütung der RECHTSANWÄLTE wird vereinbart: Scheitert der Rechtsstreit, der Gegenstand dieses Mandats ist, so entstehen dem KLIENTEN keine Kosten. Eine Vergütung schuldet der KLIENT den RECHTSANWÄLTEN nur im alleinigen Fall eines positiven Ausgangs einschließlich einer gütlichen Einigung und/oder einem Vergleich. Im Hinblick auf die Höhe der Vergütung wird ausdrücklich vereinbart und von dem KLIENTEN akzeptiert, dass er verpflichtet ist, den RECHTSANWÄLTEN einen Betrag von fünfundzwanzig Prozent (25 %) von dem zu bezahlen, was ihm, aus welchem Grund auch immer, als Bruttoentschädigung oder Entschädigung in dem Verfahren zuerkannt wurde.
8.
Die RECHTSANWÄLTE haben das Recht, ohne zusätzliche Kosten für den KLIENTEN andere Anwälte hinzuzuziehen.
9.
Beendet der KLIENT vor Beendigung des Rechtsstreits das Mandat der RECHTSANWÄLTE als Einzelvertreter des KLIENTEN, so sind die RECHTSANWÄLTE berechtigt, ein angemessenes Honorar zu verlangen, wobei der Stand der Entwicklung des Falles und der Umfang der von den RECHTSANWÄLTEN tatsächlich geleisteten Arbeit für die Zeit der Vertretung des KLIENTEN durch die RECHTSANWÄLTE berücksichtigt wird.
10.
Der KLIENT kann das Mandat jederzeit und in jedem Fall auch innerhalb von 14 Tagen nach dessen Unterzeichnung kündigen, indem er eine unterzeichnete Mitteilung per Fax an die RECHTSANWÄLTE unter der Nummer +39.011.545054 und/oder per Einschreiben an die Adresse der RECHTSANWÄLTE in der Via Bertola 2, 10121 Turin, Italien, schickt.
11.
Der KLIENT erklärt ferner, dass er gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 28/2010 über die Möglichkeit, das darin vorgesehene Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, und über die Steuervergünstigungen gemäß den Artikeln 17 und 20 des genannten Dekrets informiert wurde. Der KLIENT erklärt ferner, gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 28/2010 über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des darin vorgesehenen Schlichtungsverfahrens und der steuerlichen Vergünstigungen gemäß Artikel 17 und 20 desselben Dekrets, über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verhandlungsabkommens mit Unterstützung eines oder mehrerer Anwälte sowie über die Risiken eines Rechtsstreits und den Grad der Komplexität des erteilten Mandats informiert worden zu sein, und erklärt schließlich, alle nützlichen Informationen über die Kosten erhalten zu haben, die ab dem Zeitpunkt der Erteilung bis zum Abschluss des Mandats in Betracht gezogen werden können, wie oben im Einzelnen auch unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Artikels 140-novies des Verbraucherschutzgesetzes angegeben.
Ort und Datum
Unterschrift des Klienten
UNTERSCHRIFT DES VERTRETERS DER RECHTSANWÄLTE VON STUDIO AMBROSIO & COMMODO