Teilnahme an der Sammelklage
Selbstauskunft über Erkrankungen

Zur Beantwortung der Fragen müssen Sie keinen Arzt besuchen. Bei einer Selbstauskunft berichten nur Sie darüber, wie Sie sich fühlen oder an welchen Krankheiten Sie leiden. Es ist nicht schlimm, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind oder Angaben offenbleiben.

Sie können nach der Anmeldung zur Sammelklage weitere Angaben machen.

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Haben Sie eine Krankheit (z. B. eine Krebs- oder Tumorerkrankung), die ihrer Ansicht nach möglicherweise (auch) in einer Verbindung zu den Beatmungsgeräten aus dem Rückruf stehen könnte?
Das konkrete Vorliegen der Symptome ist nicht entscheidend für den Schmerzensgeldanspruch. Bereits die psychische Belastung, die durch die Gerätenutzung entstanden ist, kann ein Schmerzensgeld im Falle eines Klageerfolges von 500,00€ auslösen. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann durch das zusätzliche Vorliegen der einzelnen Symptome bis zu 50.000,00€ und mehr steigen.
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