Was ist passiert?
Im Jahr 2021 hat Philips Probleme mit einer Serie von Beatmungsgeräten öffentlich gemacht. Der verwendete Kunststoff enthält u.a. toxische Substanzen und kann schwere Gesundheitsschäden verursachen. Betroffene Versicherte haben die Möglichkeit, sich einer Sammelklage in Italien anzuschließen.
Wieso ist die Sammelklage in Italien und nicht in Deutschland?
In Deutschland muss ein Gesundheitsschaden, der aufgrund der Nutzung des Beatmungsgeräts entstanden ist, vor Gericht nachgewiesen werden, um Schmerzensgeld zu erhalten. Da Nutzer des Geräts aufgrund ihrer bestehenden Erkrankungen das Gerät benötigen, ist dieser Nachweis oftmals schwierig. In Italien reicht die Nutzung eines potenziell schadhaften Beatmungsgeräts, um an der Sammelklage teilzunehmen. Die psychische Belastung durch die Gerätenutzung kann bereits ein Schmerzensgeldanspruch auslösen.
Wer kann an der Sammelklage teilnehmen?
Jeder, der ein betroffenes Beatmungsgerät des Herstellers Philips Respironics genutzt hat und dessen Gerät von dem Rückruf betroffen ist, kann teilnehmen. Wenn Sie betroffen sind, wurden Sie wahrscheinlich von Ihrer Krankenversicherung darüber informiert. Sie können teilnehmen, wenn Sie das Gerät noch nutzen. Sie können auch teilnehmen, wenn Sie das Gerät nicht mehr nutzen. Für die Teilnahme benötigen Sie keine gesundheitlichen Beschwerden.
Welche Gesundheitsrisiken sind mit den betroffenen Geräten verbunden?
Der verwendete Schaumstoff kann sich lösen, und Partikel können eingeatmet werden, was Symptome wie Husten, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen und sogar schwerwiegende Gesundheitsschäden, wie Krebserkrankungen, verursachen kann.
Wie kann ich mich für die Sammelklage anmelden?
Sie können sich direkt über unsere Seite für die Sammelklage anmelden.
Wichtig ist, dass Sie die Vollmacht unterzeichnen und an die Kanzlei senden. Die Vollmacht hat keine Nachteile für Sie. Die italienischen Anwälte benötigen die Vollmacht für das Gericht.
Welche Kosten entstehen bei der Teilnahme?
Es entstehen keine eigenen Kosten. Im Erfolgsfall erhält die betreuende italienische Kanzlei 25 % des Schmerzensgeldes als Aufwandsentschädigung. Neben diesen 25 % entstehen keine Kosten. Sollte die Klage verloren gehen, entstehen keine Kosten.
Welche Entschädigung kann ich erwarten?
Im Erfolgsfall ist eine Entschädigungssumme zwischen 500 und 50.000 € zu erwarten.
Was passiert, wenn Philips eine Einigung anbietet?
Die prozessführenden Anwälte bewerten, ob ein Einigungsvorschlag angenommen wird. Sie erhalten dann ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe.
Wie erfahre ich von neuen Entwicklungen in der Klage?
Ab Januar 2025 werden regelmäßige Updates auf der Website der Kanzlei sowie per E-Mail-Newsletter bereitgestellt. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erfolgt die Information postalisch, also per Post mit einem Brief an Sie.
Was passiert, wenn Philips eine Einigung anbietet?
Sollte Philips eine Einigung anbieten, liegt es im Ermessen der prozessführenden Anwälte zu bewerten, ob ein Einigungsvorschlag/Vergleichsvorschlag angenommen wird.
Was passiert, wenn die Sammelklage nicht erfolgreich ist?
Es entstehen Ihnen keine Kosten, und Sie werden informiert. Sie haben also an der Klage teilgenommen, hatten aber weder Aufwendungen noch Kosten.
Muss ich bei der Sammelklage an einem Gerichtstermin teilnehmen?
Nein
Wie lange wird das Verfahren voraussichtlich dauern?
Das ist derzeit noch nicht zu sagen.
Kann ich weiterhin mein Gerät verwenden, während die Klage läuft?
Ja
Unter: https://www.philipssrcupdate.expertinquiry.com/registration?ulang=de können Sie selbst überprüfen ob Ihr aktuelles Gerät betroffen ist. Sollte Ihr Gerät betroffen sein, empfehlen wir Ihnen dringend sich an Ihren Versorger zu wenden.
Kann ich auch an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich bereits eine individuelle Klage eingereicht habe?
Nein, leider nicht
Kann ich die Sammelklage jederzeit verlassen, wenn ich es mir anders überlege?
Als Beteiligter einer Klage ist es grundsätzlich möglich, die Klage zurückzunehmen und das Mandat zu kündigen. In diesem Fall können aber, abhängig vom Verfahrensstand, Aufwendungen und Kosten entstehen.
Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich selbst nicht betroffen bin oder wenn Angehörige betroffen sind?
Wenn Sie selbst nicht betroffen sind, können Sie nicht teilnehmen.
Was passiert, wenn die betroffene Person vor Abschluss des Prozesses verstirbt? Wird das Schmerzensgeld an Angehörige ausgezahlt?
Ja